In Bauverträgen mit öffentlichen Auftraggebern wird die VOB/B regelmäßig als Vertragsgrundlage vereinbart. Bei großen Bauprojekten, die von privaten Auftraggebern durchgeführt werden, ist dies ebenfalls oft der Fall. Die VOB/B hat immer noch den „Ruf“, für Bauprojekte die besseren Regelungen zur Verfügung zu stellen. Dieser „Ruf“ hält sich hartnäckig, obwohl er nicht gerechtfertigt ist.
Verfasser: Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Horst Fabisch
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Rechtsanwalt und Dipl.-Ing. Horst Fabisch ist auch Verfasser diverser Aufsätze und Autor von "BaurechtsPraxis"
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